Ihr Scheidungsanwalt online aus Berlin
"Normale" Scheidung oder Online-Scheidung
Ganz gleich, ob Sie eine "herkömmliche" Scheidung mit vorausgehendem persönlichen Gespräch bevorzugen oder es lieber schnell mit einer Online-Scheidung möchten:
Ich bin die richtige Rechtsanwältin für Sie!
Die einen möchten von Beginn an eine persönliche Betreuung und bekommen mit mir eine kompetente und einfühlsame Ansprechpartnerin.
Im persönlichen Gespräch wird alles besprochen, von Trennungszeit, Zeitpunkt des Scheidungsantrages und weitere Vorgehensweisen. Sie können mich jederzeit kontaktieren, um alles, was Ihnen wichtig ist, zu bereden.
Wenn es schnell gehen soll...
Wenn Sie jedoch schon alles geregelt, keine Fragen mehr haben und lediglich die Formalität der Scheidung hinter sich bringen wollen, könnte die Online-Scheidung für Sie genau das Richtige sein:
Online Scheidung
Der Begriff ist etwas verwirrend, da die Scheidung selbst nicht online durchgeführt werden kann. Das ist in Deutschland – zumindest bislang und in den nächsten Jahren – noch nicht möglich. Gemeint ist hier, dass der gesamte Kontakt und die Korrespondenz mit der Rechtsanwältin bis zum Scheidungstermin online bzw. per Post oder Telefon stattfinden können.
Eine Scheidung online auf diesem Weg bietet sich hauptsächlich dann an, wenn sich die Eheleute einig sind, dass sie geschieden werden wollen, bereits alles (evtl. Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung) geregelt oder sich zumindest hierüber verständigt haben und ein persönlicher Kontakt mit der Rechtsanwältin nicht gewünscht ist. Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein (bzw. die Scheidung kann maximal 2 Monate vorher eingereicht werden). In diesem Fall muss nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen. Nur dieser Beteiligte wird auch anwaltlich vertreten. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung einfach nur noch zu. Man braucht hierfür keinen 2. Anwalt. Eine Vertretung beider Ehegatten für die Scheidung durch einen Rechtsanwalt ist gesetzlich nicht zulässig. Bei einer einverständlichen Scheidung ist jedoch ein zweiter Rechtsanwalt auch nicht nötig.
Übersendung des Scheidungsformulars für die Scheidung online
Sie können mir das Formular für die Scheidung online ausgefüllt per Email, Fax oder Post übersenden. Dieses wird vertraulich behandelt und nicht an das Gericht geschickt! Auch die weitere Korrespondenz für die Online Scheidung kann auf diesem Weg erfolgen. Der nötige Kontakt mit der Anwältin im Familienrecht kann auch per Telefon stattfinden. Ein persönlicher Besuch bei der Scheidungsanwältin in Berlin ist nicht erforderlich. Sie sparen somit Zeit (für das Anwaltsgespräch, Parken etc.) und Geld. Selbstverständlich ist aber auf Wunsch jederzeit ein persönliches Gespräch mit der Scheidungsanwältin möglich, wenn Sie eine Beratung benötigen oder eine individuelle Betreuung wünschen. Hierzu müssen Sie lediglich einen Termin vereinbaren. Die Anwaltsgebühren erhöhen sich hierdurch nicht.
Kostenloser Kostenvoranschlag für die online Scheidung
Nach Erhalt Ihrer persönlichen Daten, die selbstverständlich vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen werden, teile ich Ihnen die voraussichtlichen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren für die gesamte Scheidung mit bzw. ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommt und übersende Ihnen eine Vollmacht. Wenn Sie durch mich vertreten werden möchten, schicken Sie mir die unterschriebene Vollmacht im Original zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (diese reichen zunächst in Kopie, die Originale müssen spätestens im Scheidungstermin vorgelegt werden, bzw. wenn das Gericht diese vorher anfordert) zurück. Sie können mir natürlich auch schon mit dem Scheidungsformular zusammen die erforderlichen Unterlagen zusenden, wenn Sie sich bereits im Klaren sind, dass ich die Scheidung für Sie einreichen soll.
Einreichung des Scheidungsantrages (muss in Deutschland durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin erfolgen)
Ich werde nach Eingang der Gebühren den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Ihr Scheidungsformular wird nicht weitergereicht. Nach Erhalt der Gerichtskosten stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag an Ihren Ehepartner zwecks Stellungnahme zu. Wenn alle Folgesachen bereits geregelt sind, wird alsbald ein Termin zur Scheidung bestimmt. Das Verfahren dauert in Berlin ca. zwischen 4 bis 6 Monate.
Sollte der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dauert das Verfahren ca. 12 Monate oder länger (je nachdem, wie viele Anrechte erworben wurden, z. B. Lebensversicherung, Betriebsrente, gesetzliche Rente etc.).
Der Versorgungsausgleich kann auch notariell geregelt oder ausgeschlossen werden. Er kann aber auch im Scheidungstermin zu Protokoll ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es dann aber eines zweiten Rechtsanwaltes im Termin für die anwaltlich nicht vertretene Partei.
Scheidungstermin
Der Scheidungstermin selbst nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. In dem Termin, zu dem ich Sie – auch bundesweit - begleite, müssen in der Regel beide Ehepartner anwesend sein. In Deutschland ist es nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn eine Partei im Ausland lebt) möglich, einen Ehepartner per Live-Video zum Scheidungstermin hinzuzuschalten. Das Gericht legt jetzt den endgültigen Verfahrenswert fest.
Scheidungsbeschluss
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist schicke ich Ihnen den rechtskräftigen Beschluss über Ihre Scheidung. Das Verfahren ist beendet.
Sollte in irgendeinem Bereich der Scheidungsfolgen Streit zwischen den Eheleuten bestehen, ist zwar eine „Online-Scheidung“ möglich, aber nicht sinnvoll. Denn in der Regel wird hier eine Beratung nötig und die Aufnahme der Informationen erfordert ein ausführliches persönliches Gespräch. In diesem Fall werden ohnehin beide Parteien einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen, denn nur dieser kann Anträge vor Gericht stellen.