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Familienrecht

Sie haben Fragen zu den Themen Ehe - Scheidung - Unterhalt - Kinder?

Bitte lesen Sie sich diese Seite aufmerksam durch. Ich habe hier nur eine kurze Zusammenfassung gegeben, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Gerade jedoch wegen der Besonderheit eines jeden Einzelfalles und der Komplexität des Familienrechts ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Möchten Sie Näheres wissen, wenden Sie sich bitte an mich oder schauen Sie auch unter dem Punkt LINKS in meiner Homepage nach. Dort werden Sie weitere Erläuterungen und Internetadressen zu diesen und anderen Themen finden.

Der wichtigste Punkt des Familienrechts beinhaltet -leider- noch immer die Ehescheidung und die daraus resultierende Vermögensaufteilung, denn jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden...

Was wird aus den Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung?

Nach Möglichkeit sollten die Eltern sich zusammen - evtl. sogar mit dem Kind - überlegen, bei welchem Elternteil das Kind am besten aufgehoben ist. Dies hat nichts damit zu tun, wer die bessere Mutter / der bessere Vater ist. Es geht hier um praktische Lösungen: wer hat sich bisher am meisten um das Kind gekümmert? Wo ist der Kindergarten /die Schule? Zu wem hat das Kind die engere Bindung? (Bitte nicht vermischen mit dem Punkt: wen hat das Kind lieber?) Um dem Kind den geringsten Schaden zuzufügen, sollten die Eltern versuchen, ihren persönlichen "Krieg" nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen.... was leider sehr oft nicht gelingt, weil die Parteien schon lange nicht mehr wissen, wie sie miteinander reden sollen. Aber auch für solche Fälle gibt es Hilfe, entweder bei dem Jugendamt, das bei der Frage des Sorge- oder Umgangsrechts ohnehin immer beteiligt wird. Oder bei einem Anwalt, Familienberater oder auch Selbsthilfegruppen. Hierzu finden Sie einige nützliche Adressen unter der Rubrik LINKS.

Wer bekommt das Sorgerecht ? Was ist mit dem Umgangsrecht ?

Nach dem Kindschaftsreformgesetz soll jetzt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht der Eltern beibehalten werden. Können sich die Eltern jedoch in keiner Weise mehr miteinander über die wesentlichen Dinge des Kindes einigen, kann auf Antrag das Sorgerecht auf den einen oder anderen übertragen werden. Je nachdem, wo das Kind dann lebt, hat der andere Elternteil ein UMGANGSRECHT. Das bedeutet in der Regel, dass das Kind jedes 2. Wochenende sowie die Hälfte aller Ferien bei dem anderen Elternteil verbringt. Auch hier gilt: Die Eltern sollten sich frühzeitig über diese Punkte einigen! Die Kinder nehmen gerade bei diesen Diskussionen häufig Schaden. Und kein Richter ist begeistert, wenn er eine Regelung zum Wohle des Kindes treffen soll, weil es die Eltern aus eigennützigen Motiven nicht schaffen! In sehr schwierigen Fällen kann auch ein betreuter Umgang stattfinden, was bedeutet, dass ein Mitarbeiter einer Organisation (z. B. Deutsches Rotes Kreuz) bei den stundenweisen Besuchsterminen anwesend ist. Übrigens, nach dem Kindschaftsreformgesetz können auch die Großeltern ein eigenes Umgangsrecht haben.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Wer muss wie lange und an wen zahlen?

Die Unterhaltsberechnungen sind z. T. sehr kompliziert, deshalb kann hier keine allgemein gültige Regel dargestellt werden. Es hängt natürlich von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab und ob der andere überhaupt bedürftig ist. Kindesunterhalt hat grundsätzlich derjenige zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt. Hierfür gibt es feste Tabellen, die wichtigste ist die Düsseldorfer Tabelle. Einen entsprechenden Hinweis hierzu finden Sie auch unter der Rubrik LINKS.

Was wird aus den gemeinsamen Anschaffungen, etwa Haus oder Wohnung und Vermögen?

Der Hausrat ist grundsätzlich zu teilen. Also, einer bekommt den Fernseher und den Kühlschrank, der andere dafür die Waschmaschine und die Mikrowelle. Es sollte auch selbstverständlich sein, dass gemeinsam angeschaffte Häuser / Wohnungen gerecht "geteilt" werden. Problematisch ist meist nur, dass der eine den anderen nicht auszahlen kann. Wenn hier keine Einigung gefunden wird, muss die Immobilie im Zweifel verkauft und der dann erzielte Erlös entsprechend geteilt werden. An dieser Stelle arten oft die harmlosesten Ehescheidungen zu einem regelrechten "Rosenkrieg" aus.... Aber bedenken Sie: eine gerichtliche Entscheidung hierüber kostet Sie u. U. eine Menge Geld, denn die Gebühren hierzu werden nach dem Streitwert berechnet!! Eine kleine Erläuterung hierzu finden Sie auf der Seite GEBÜHREN. Sollte einem Teil allein das Haus / die Wohnung gehören, hat der andere möglicherweise einen Anspruch auf ZUGEWINNAUSGLEICH.

Auch die Fragen zur Feststellung der Vaterschaft, der Vaterschaftsanfechtung bzw. der Vaterschaftsanerkenung gehören in dieses Gebiet hinein.

Ein während der bestehenden Ehe geborenes Kind - auch eines anderen Mannes! - gilt zunächst als ehelich, mit allen daraus folgenden Konsequenzen (z. B. Unterhaltsrecht etc.). Für eine Anfechtung sind Fristen zu beachten.

Aber auch schon vor der Eheschließung gibt es Dinge, die Sie beachten sollten:

Welche Vorteile bringt die Regelung einer Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in der Ehe, wenn nichts Abweichendes in einem Ehevertrag geregelt wird. Vereinfacht gesagt bedeutet das, alles, was ein Teil für sich selbst angeschafft hat, gehört ihr/ihm auch nach der Ehe noch selbst (Ausnahme: Hausrat). Der andere hat nach der Ehe möglicherweise einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Aber der Grundsatz ist: was mir vor der Ehe gehört hat, gehört mir auch hinterher noch. Viele verwechseln die Ehe mit einem "Eintopf": dem Einzelnen gehört nichts mehr; was mir gehört, gehört auch dir! Dies ist gerade bei der Zugewinngemeinschaft nicht der Fall, sondern bei der GÜTERGEMEINSCHAFT. Diese muss aber AUSDRÜCKLICH durch einen Ehevertrag vereinbart sein. Auch die Schulden des einen gehen nicht automatisch auf den anderen über, so lange der andere nicht zusätzlich das Darlehen o. ä . mit unterschrieben hat. Bei der Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich vertraglich ausgeschlossen, so dass das angehäufte Vermögen eines Teils auch nach der Ehe noch diesem gehört und auch nicht ausgeglichen wird. Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Dieser muss beide Parteien über die Konsequenzen aufklären!

Was ist der Versorgungsausgleich?

Hier werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften untereinander ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt und kann nur durch Ehevertrag ausgeschlossen werden oder in der mündlichen Verhandlung durch zwei Verfahrensbevollmächtigte. Bei kurzer Ehedauer (unter drei Jahren) wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei durchgeführt.

Wie teuer ist eine Scheidung?

Die Gerichtskosten und Gebühren richten sich nach dem Streitwert, dieser nach den Einkommen der Parteien und schließlich, welche Anträge gestellt werden. Einkommensschwache Parteien können u. U. Prozesskostenhilfe beantragen

Die preiswerteste Variante ist: Beide Parteien sind sich einig und die Folgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. In diesem Fall muss nur eine Partei anwaltlich vertreten sein, Anwaltsgebühren fallen daher nur einmal an.

Nützliche Hinweise zu den Gebühren und der Prozesskostenhilfe sehen Sie bitte auf der Seite LINKS und/oder GEBÜHREN nach.

Diese Hinweise sind nur ein grober Überblick und können KEINE individuelle Beratung ersetzen!

Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können jederzeit geändert werden. Beachten Sie dazu bitte auch den HAFTUNGSAUSSCHLUSS!