Familienrecht
Sie haben Fragen zu den Themen Ehe - Scheidung - Unterhalt - Kinder?
Ich habe hier nur eine kurze Zusammenfassung gegeben, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Gerade jedoch wegen der Besonderheit eines jeden Einzelfalles und der Komplexität des Familienrechts ist eine persönliche Beratung unerlässlich.
Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Wer muss wie lange und an wen zahlen?
Die Unterhaltsberechnungen sind z. T. sehr kompliziert, deshalb kann hier keine allgemein gültige Regel dargestellt werden. Es hängt natürlich von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab und ob der andere überhaupt bedürftig ist. Kindesunterhalt hat grundsätzlich derjenige zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt. Hierfür gibt es feste Tabellen, die wichtigste ist die Düsseldorfer Tabelle. Kompliziert wird es hier bei dem sog. Wechselmodell.
Was wird aus den gemeinsamen Anschaffungen, etwa Haus oder Wohnung und Vermögen?
Der Hausrat ist grundsätzlich zu teilen. Also, einer bekommt den Fernseher und den Kühlschrank, der andere dafür die Waschmaschine und die Mikrowelle. Es sollte auch selbstverständlich sein, dass gemeinsam angeschaffte Häuser / Wohnungen gerecht "geteilt" werden. Problematisch ist meist nur, dass der eine den anderen nicht auszahlen kann. Wenn hier keine Einigung gefunden wird, muss die Immobilie im Zweifel verkauft und der dann erzielte Erlös entsprechend geteilt werden. An dieser Stelle arten oft die harmlosesten Ehescheidungen zu einem regelrechten "Rosenkrieg" aus....
Aber bedenken Sie: eine gerichtliche Entscheidung hierüber kostet Sie u. U. eine Menge Geld, denn die Gebühren hierzu werden nach dem Streitwert berechnet!! Sollte einem Teil allein das Haus / die Wohnung gehören, hat der andere möglicherweise einen Anspruch auf ZUGEWINNAUSGLEICH.
Aber auch schon vor der Eheschließung gibt es Dinge, die Sie beachten sollten:
Welche Vorteile bringt die Regelung einer Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in der Ehe, wenn nichts Abweichendes in einem Ehevertrag geregelt wird. Vereinfacht gesagt bedeutet das, alles, was ein Teil für sich selbst angeschafft hat, gehört ihr/ihm auch nach der Ehe noch selbst (Ausnahme: Hausrat). Der andere hat nach der Ehe möglicherweise einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Aber der Grundsatz ist: was mir vor der Ehe gehört hat, gehört mir auch hinterher noch. Viele verwechseln die Ehe mit einem "Eintopf": dem Einzelnen gehört nichts mehr; was mir gehört, gehört auch dir! Dies ist gerade bei der Zugewinngemeinschaft nicht der Fall, sondern bei der GÜTERGEMEINSCHAFT. Diese muss aber AUSDRÜCKLICH durch einen Ehevertrag vereinbart sein. Auch die Schulden des einen gehen nicht automatisch auf den anderen über, so lange der andere nicht zusätzlich das Darlehen o. ä . mit unterschrieben hat. Bei der Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich vertraglich ausgeschlossen, so dass das angehäufte Vermögen eines Teils auch nach der Ehe noch diesem gehört und auch nicht ausgeglichen wird. Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Dieser muss beide Parteien über die Konsequenzen aufklären!
Was ist der Versorgungsausgleich?
Hier werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften untereinander ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt und kann nur durch Ehevertrag ausgeschlossen werden oder in der mündlichen Verhandlung durch zwei Verfahrensbevollmächtigte. Bei kurzer Ehedauer (unter drei Jahren) wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei durchgeführt.
Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können jederzeit geändert werden. Beachten Sie dazu bitte auch den HAFTUNGSAUSSCHLUSS!